Die drei am häufigsten in Anspruch genommenen öffentlichen Finanzierungshilfen

Natürlich gibt es noch mehr öffentliche Finanzierungshilfen. Falls Sie detaillierte Informationen wünschen, biete ich Ihnen gerne ein unverbindliches und selbstverständlichg kostenfreies persönliches Gespräch an.

 

KfW-Gründerkredit-Startgeld

  • Investitionen und Betriebsmittelbedarf bis 100.000 EUR
  • Davon max. 30.000 EUR Betriebsmittel
  • Für Gewerbetreibende und Freiberufler bis zu 5 Jahren nach Aufnahme Geschäftstätigkeit
  • Sicherheiten nicht zwingend erforderlich
  • Eigenkapital nicht zwingend erforderlich
  • Antrag über die Hausbank
  • Laufzeit 5 oder 10 Jahre
  • Tilgung ab dem 2. oder 3. Jahr
  • Zinsbindung über die gesamte Laufzeit
  • 80%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Voraussetzung: Aussagefähiger Businessplan
  • Link: www.kfw.de

IB Mikrokredit (Investitionsbank Schleswig-Holstein)

  • Darlehen für Investitionen und Betriebsmittelbedarf für Existenzgründer und innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung
  • Mindestbetrag 3.000 EUR, Höchstbetrag 25.000 EUR
  • Natürliche Personen und Unternehmen mit bs zu 3 Gesellschaftern
  • Zu Beginn auch im Nebenerwerb (Vollerwerb spätestens im 2. vollen Geschäftsjahr
  • Laufzeit 7 Jahre, Zinsen 5,45 p.a., Tilgung ab dem 7. Monat
  • Besicherung: Notarielles Schuldanerkenntnis
  • Voraussetzung: Aussagefähige Beschreibung des Vorhabens
  • Link: www.ib-sh.de (Stichwort Mikrokredit)

IB Mittelstandskredit

  • Darlehen für Investitionen und Betriebsmittelbedarf für Existenzgründer und innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung
  • Darlehensbetrag 25.000 EUR bis 250.000 EUR
  • Zinssatz bonitätsabhängig (z.Z. 1,95-5,85%
  • Laufzeit 2-12 Jahre
  • Link: www.ib-sh.de (Stichwort Mittelstandskredit)